Hochpräzise Wasseranalyse in akkreditiertem Prüflabor auf Belastung durch Legionellen
- Artikel-Nr.: FJ-Wasser-TVO-Legionellen
Legionellenuntersuchung - Analyse gem. technischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung
Diese Untersuchung ist verfügbar: Deutschland (bundesweit) für Trinkwasser jeder Art.
Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, welche die "Legionärskrankheit" hervorrufen können, welche sich in Form einer Lungenentzündung äußert.
Legionellen treten häufig auf, sowohl in natürlichem Wasser als auch häufig in Leitungswasser (Warmwasser).
Werden bakterienhaltige Tröpfchen wie z.B. beim Duschen inhaliert, kommt es zur Infektion.
Legionellen sterben erst ab einer Temperatur von 60°C, wird Warmwasser nicht ordnungsgemäß erhitzt, kann es zu einer Ausbreitung der Bakterien kommen.
Schätzungen des Kompetenznetzwerkes für ambulant erworbene Pneumonien gehen von ca. 30.000 infizierten Deutschen pro Jahr aus.
Die Fragestellung bei einer Warmwasseruntersuchung ist meistens nicht "ob" Legionellen nachweisbar sind, sondern ob diese in einer kritischen Konzentration aus unserer Dusche kommen, welche zu Lungenentzündungen führen.
Diese Untersuchung prüft Ihre Wasserprobe auf das Vorhandensein von Legionellen und es wird die genaue Konzentration bestimmt. Zudem erfolgt entsprechend des Ergebnisses eine Beurteilung der Situation.
Sie erhalten nach Ihrer Bestellung von uns eine Probenflasche zugeschickt, welche Sie mit Ihrer Wasserprobe zurückschicken. Nach durchgeführten Untersuchungen erhalten Sie von uns schnellstmöglich den Laborbefund.
Sie erhalten den Prüfbericht nach Eingang Ihrer Probe im Labor nach einer Bearbeitungszeit von circa 13 Tagen.
Die Materialien und Unterlagen für Ihre Proben senden wir Ihnen schnellstmöglich zu
Parameter der orientierenden Trinkwasseranalyse
Im Rahmen dieser orientierenden Trinkwasseranalyse werden folgende Parameter für 1 Wasserprobe geprüft:
Bestimmung der Anzahl koloniebildender Einheiten (KBE) Legionellen
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Wasseranalyse Angebot die Probe von Ihnen entnommen werden muss.
Nach deutscher Rechtssprechung handelt es sich somit um eine nicht zertifizierte Probenahme -Eigenentnahme-,
welche ausschließlich Ihren persönlichen Zwecken dient und nicht amtlich ist.
Die Trinkwasserverordnung setzt grundsätzlich voraus, dass Untersuchungen, welche für behördliche oder
gerichtliche Zwecke dienen prinzipiell von einem zertifizierten Probenehmer entnommen werden müssen.
Durch die selbstständige Entnahme handelt es sich somit rechtlich um eine orientierende Untersuchung, unabhängig welches
Untersuchungsverfahren verwendet wird.
Somit gilt daher, dass es sich bei dieser Analyse um eine orientierende Untersuchung der eingeschickten Wasserprobe handelt,
welche nicht auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen zur
Orientierung über die chemische Beschaffenheit des Wassers und können beispielsweise der Hausverwaltung,
den Wasserwerken oder dem Gesundheitsamt zur Bewertung vorgelegt werden.
Eine behördliche oder gerichtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen.